Schul- und Hausordnung
Die Grund- Haupt- und Werkrealschule Fischbach ist unsere Schule.
In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen können. Um dies zu gewährleisten, halten wir uns an vereinbarte Regeln. Hierzu hängen in jedem Klassenzimmer die geltenden Klassenregeln aus.
Wir können in unserer Schulordnung jedoch nicht alles bis aufs Kleinste festschreiben.
Deshalb gilt:
Jeder von uns muss für die Gemeinschaft mitdenken und Verantwortung für sich und andere tragen.
Folgende Regeln helfen uns im Schulalltag:
Vor dem Unterricht:
- Das Schulhaus ist ab 7.00 Uhr geöffnet.
- Zur Kernzeit angemeldete Grundschüler halten sich im Kernzeitenraum auf.
- Nicht angemeldete Grundschüler, sowie die Hauptschüler dürfen sich 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihren Klassenzimmern aufhalten und werden dort ab diesem Zeitpunkt beaufsichtigt.
Im Unterricht:
- Wir beginnen pünktlich mit dem Unterricht.
- Jacken und Sportbeutel werden an die Garderobe gehängt.
- Alle Schüler haben ihr Arbeitsmaterial vollständig und griffbereit dabei.
- Alle Schüler erledigen ihre Hausaufgaben sorgfältig und termingerecht.
- Eingeteilte Dienste werden gewissenhaft ausgeführt.
- Jeder ist selbst für sein Geld und seine Wertsachen verantwortlich.
- Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, elektronische Spiele
- u. ä. müssen in den Schulgebäuden ausgeschaltet und versorgt sein. Sie dürfen nur im Freien lautlos verwendet werden.
- Im Unterricht ist Kaugummi kauen verboten.
- Im Unterricht ist das Tragen von Mützen verboten.
In den Pausen:
- Grundschüler frühstücken im Klassenzimmer, Hauptschüler dürfen klassenweise, unter Aufsicht, auch im Foyer frühstücken.
- Während der Pausen bleiben die Schüler auf dem Pausengelände.
- In der Bewegungspause gehen die Schüler so schnell als möglich auf den Pausenhof.
- Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Bei schlechtem Wetter gilt das Wettersymbol an den Ausgangstüren.
- Abfälle werden nur in die bereitgestellten Behälter geworfen.
- Um Gefahren/Verletzungen zu vermeiden ist das Werfen mit jeglichen Gegenständen (Steinen, Eicheln, Schneebällen…) verboten.
In der Mittagspause
- Nach dem Mittagessen (zwischen 13.00 und 14.00 Uhr) müssen alle Grund- und Hauptschüler an einem betreuten Freizeitangebot teilnehmen.
Entschuldigungen und Beurlaubungen
- Eltern entschuldigen ihr Kind am Tag des Fehlens bis spätestens 8.30 Uhr.
- Schüler, die länger als eine Woche oder sehr häufig fehlen, müssen ein ärztliches Attest vorlegen.
- Beurlaubungen müssen mindestens 1 Woche vor Beginn beantragt werden.
- Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig und sobald möglich nachgeholt werden.
Gesundheit, Sicherheit und Ordnung:
- Innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes müssen alle auf Sauberkeit achten.
- Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
- Unfälle auf dem Schulweg, in der Schule oder bei schulischen Veranstaltungen müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
- Bei Unfällen sind die Eltern zu benachrichtigen.
- Bei schweren Verletzungen (z.B. Brüchen) muss ärztlicher Rat hinzugezogen werden.
- Inliner, City-Roller, Bälle u.ä. dürfen im Schulhaus nicht benutzt werden.
- Auf dem Schulgelände werden Fahrräder und City- Roller geschoben.
Pädagogische Maßnahmen:
Eine erfolgreiche Erziehungsarbeit wird durch verständnisvolle Gespräche zwischen Schülern und Lehrern, sowie durch einen guten Kontakt mit den Erziehungsberechtigten gewährleistet.
Jeder Schüler hat das Recht, seine Meinung in angemessener Weise zu vertreten.
Bei Problemen sollten die Schüler zuerst mit der betroffenen Lehrkraft sprechen; hierbei kann der Klassenlehrer, Verbindungslehrer oder die Schulsozialarbeiterin mit hinzugezogen werden.
Unangemessenes Verhalten führt zu einem Klassenbucheintrag; schwerwiegendes Fehlverhalten oder wiederholt unangemessenes Verhalten führen zu einem roten Klassenbucheintrag. Einträge können mit zusätzlichen Strafen verbunden sein.
Rote Einträge werden zum Beispiel erteilt bei:
- Schwerwiegenden Unterrichtsstörungen
- Massiven Beleidigungen und Mobbing
- Gewaltanwendung, bzw. -androhung gegenüber Personen
- Absichtliche Sachbeschädigung
- Diebstahl, auch von Schuleigentum
Der Klassenlehrer bespricht sich mit den Fachlehrern und entscheidet über weitere Schritte.
Die Schulleitung entscheidet, ob zusätzliche Maßnahmen nach Schulgesetz §90 eingeleitet werden.
Die Einträge werden dokumentiert (Formblatt) und bei der Schulleitung aufbewahrt.
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